Überbaubare Grundstücksfläche
Die Überbaubare Grundstücksfläche (auch Baufenster, Baufeld) bezeichnet in der Baunutzungsverordnung den Teil eines Baugrundstücks, auf dem entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans und unter Beachtung der jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften ein Bauwerk oder Gebäude mit dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung errichtet werden darf.